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Günstigkeitsvergleich

FinanzstrafrechtMaterielles StrafrechtLang/Seilern-AspangDezember 2018

Die Strafe richtet sich nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, dass das zur Zeit der Entscheidung eines Gerichts erster Instanz oder der Finanzstrafbehörde geltende Recht in seiner konkreten Gesamtauswirkung für den Täter günstiger ist.

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