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Wiedereinsetzung

BAORechtsschutzUngerJänner 2024

Bei Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.

Im Folgenden wird erläutert, wann ein Antrag auf Wiedereinsetzung erfolgreich sein wird und was dieser enthalten muss.

Einleitung und Grundsätzliches

Ziel der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist, Rechtsnachteile zu beseitigen, die einer Partei daraus erwachsen, dass sie eine Frist ohne grobes Verschulden versäumt hat.11 ZB VwGH 16. 11. 2011, 2007/17/0073.

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