Die Wiederaufnahme des Verfahrens stellt (insb nach abgabenbehördlichen Prüfungen) den häufigsten Fall einer Rechtskraftdurchbrechung in der Praxis dar.
Im Folgenden wird erläutert, welche drei Tatbestände für eine Wiederaufnahme bestehen und was bei einer konkreten Wiederaufnahme des Verfahrens zu beachten ist.