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Vermietung von Beförderungsmitteln – Umsatzsteuer

UmsatzsteuerEU-BinnenmarktHaller/GeringerJänner 2024

Die Bestimmung des Leistungsorts richtet sich bei der Vermietung von Beförderungsmitteln nach der Dauer der Vermietung. Je nachdem, ob es sich um eine kurz- oder langfristige Vermietung handelt, kommen unterschiedliche Leistungsorte zur Anwendung. Die Vermietung von Beförderungsmitteln ist von der Personenbeförderung abzugrenzen.

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