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Methodenwechsel

KörperschaftsteuerBeteiligungserträgeEbenbergerMärz 2019

Methodenwechsel bedeutet, dass unter bestimmten Umständen grds steuerfreie Dividendenerträge bzw Veräußerungsgewinne als steuerpflichtig behandelt werden müssen. Betroffen sind davon Ausschüttungen/Veräußerungsgewinne iZm ausländischen Körperschaften, die niedrigbesteuerte Passiveinkünfte erzielen. Wechselwirkungen mit der Hinzurechnungsbesteuerung können gegeben sein.

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