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Selbstanzeige

FinanzstrafrechtMaterielles StrafrechtLang/Seilern-AspangNovember 2019

Die Selbstanzeige ist ein nachträglicher, persönlicher Strafaufhebungsgrund. Die Wirksamkeit der Selbstanzeige ist an die Erfüllung formaler Voraussetzungen geknüpft.

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