Eine Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend, wenn die durch das Finanzvergehen verkürzten Abgaben binnen einem Monat ab Erstattung der Anzeige bzw ab Festsetzung der Abgaben entrichtet werden. Die Entrichtung hat durch den Anzeiger, der die Abgaben schuldet oder der für diese zur Haftung herangezogen werden kann, zu erfolgen.