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Selbstanzeige

FinanzstrafrechtMaterielles StrafrechtLang/GrünsteidlNovember 2024

Die Selbstanzeige ist ein nachträglicher, persönlicher Strafaufhebungsgrund. Die Wirksamkeit der Selbstanzeige ist an die Erfüllung formaler Voraussetzungen geknüpft.

Einleitung

Die Selbstanzeige hat in der Praxis große Bedeutung und stellt ein wichtiges Instrument zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit dar.

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