Die Selbstanzeige ist ein nachträglicher, persönlicher Strafaufhebungsgrund. Die Wirksamkeit der Selbstanzeige ist an die Erfüllung formaler Voraussetzungen geknüpft.
Die Selbstanzeige ist ein nachträglicher, persönlicher Strafaufhebungsgrund. Die Wirksamkeit der Selbstanzeige ist an die Erfüllung formaler Voraussetzungen geknüpft.