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Haftung gemäß § 11 BAO

FinanzstrafrechtMaterielles StrafrechtLangNovember 2019

Eine Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend, wenn die durch das Finanzvergehen verkürzten Abgaben binnen einem Monat ab Erstattung der Anzeige entrichtet werden. Die Entrichtung hat durch den Anzeiger, der die Abgaben schuldet oder der für diese zur Haftung herangezogen werden kann, zu erfolgen.

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