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Echtes Arbeitsverhältnis

Beschäftigungsverhältnisseechtes DienstverhältnisEgger/KnellJänner 2024

Ein echtes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn jemand im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses Arbeitsleistungen für einen anderen erbringt und dabei als persönlich abhängig anzusehen ist. Die persönliche Abhängigkeit äußert sich durch verschiedene Merkmale, die insgesamt überwiegen müssen. Ist das der Fall, ist das gesamte Arbeitsrecht anwendbar. Ähnlich definiert wird das Dienstverhältnis im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht. Auch hier sind wichtige Rechtsfolgen daran geknüpft (zB Vollversicherung nach ASVG, Lohnsteuerabzug).

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