Mit der Einführung des Dienstleistungsschecks wurde ein Zahlungsmittel für die Erbringung einfacher haushaltstypischer Dienstleistungen geschaffen. Beschäftigungen in Privathaushalten können nunmehr auf freiwilliger Basis in Form von kurzen, maximal auf einen Monat befristeten Arbeitsverhältnissen vereinbart werden. Mit Dienstleistungsscheck entlohnte Personen unterliegen dem Unfallversicherungsschutz und können sich zudem freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern. Die Entlohnung darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen.