Sind Sportler und Trainer nicht bloß ehrenamtlich tätig, sondern erhalten sie für ihre Leistungen Entgelte, so stellt sich die Frage, ob damit eine Pflichtversicherung im Sozialversicherungsrecht ausgelöst wird. Es kommen diesbezüglich verschiedene Pflichtversicherungstatbestände nach ASVG wie auch nach GSVG in Betracht. In gewissen Konstellationen gibt es zudem spezielle Einbeziehungen in die gesetzliche Unfallversicherung, und zwar teilweise auch beitragsfrei. Was die Frage der Beiträge anlangt, ist auch das sog Nebenberuflichenprivileg zu pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen zu erwähnen.

