vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sachbezug Handy & digitale Arbeitsmittel

Entgelt: Anspruch & AbrechnungSachbezüge & freiwillige SozialleistungenMäderJuni 2023

Darf der Arbeitnehmer ein Handy oder ein Notebook auch privat nutzen, stellt sich die Frage, ob dafür ein abgabenpflichtiger Sachbezug in der Personalverrechnung zu berücksichtigen ist, was bei bloß fallweiser Privatnutzung jedenfalls zu verneinen ist. Im Fall einer überwiegenden privaten Nutzung ist jedoch ein Sachbezug zuzurechnen. Beim Verkauf eines gebrauchten Notebooks (PCs) an den Arbeitnehmer ist ein Sachbezug anzusetzen, wenn der Kaufpreis nicht zumindest dem Buchwert entspricht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte