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Sachbezug Einrichtungen und Anlagen des Arbeitgebers

Entgelt: Anspruch & AbrechnungSachbezüge & freiwillige SozialleistungenSabaraJuli 2024

Die Benützung von arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (zB Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst), ist sozialversicherungsbeitrags- und lohnsteuerfrei. Abgabenfrei ist auch der geldwerte Vorteil aus zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der Krankenversicherung erfasst ist. Abgabenfrei sind auch Impfungen.  

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