vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Altersteilzeit - Lohnausgleich in Spezialfällen

BeschäftigungsverhältnisseAltersteilzeitMarekJänner 2024

Wiedereingliederungsteilzeit in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Altersteilzeit schadet nicht. Trifft der Beginn der ATZ mit einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung oder einem Biennalsprung zusammen, stimmt der Lohnausgleich, des Arbeitnehmers nicht mit dem an das AMS gemeldeten Lohnausgleich überein. Anfall oder Wegfall von Zulagen oder Sachbezügen mit Beginn der ATZ oder während der ATZ beeinflussen den Lohnausgleich grundsätzlich nicht. Dasselbe gilt für variable Entgelte während der Altersteilzeit. Ausnahme: Wenn die Limitierung mit der Höchstbeitragsgrundlage zum Tragen kommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte