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U-Bahn-Steuer

Entgelt: Anspruch & AbrechnungLohnnebenkostenSabaraJänner 2024

Für das Bestehen eines Dienstverhältnisses in Wien muss der Dienstgeber eine Abgabe (= U-Bahn-Steuer) nach den Bestimmungen des Wiener Dienstgeberabgabegesetzes (Wr DAG) in Höhe von € 2,– für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche eines bestehenden Dienstverhältnisses entrichten.

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