Die Kontrolle der Lohnabgaben und Beiträge erfolgt im Zuge eines einzigen Prüfvorgangs beim jeweiligen Dienstgeber. Die Krankenversicherungsträger, die Finanzverwaltung sowie die Städte und Gemeinden treten bei der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben als Einheit auf. Umfangreiche Prüfungen können auch in Form von Teamprüfungen abgewickelt werden. Alle Dienstgeber werden in regelmäßigen zeitlichen Abständen geprüft. Die Auswahl erfolgt aufgrund eines jährlich zu erstellenden Jahresprüfungsplanes.