Für das Bestehen eines Dienstverhältnisses in Wien muss der Dienstgeber eine Abgabe (= U-Bahn-Steuer) nach den Bestimmungen des Wiener Dienstgeberabgabegesetzes (Wr DAG) in Höhe von € 2,– für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche eines bestehenden Dienstverhältnisses entrichten.