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Public Enforcement – Kartellrecht

UnternehmensrechtKartellrechtHolzweberFebruar 2024

Das Public Enforcement – also die öffentliche Durchsetzung – von Kartellrecht obliegt sowohl in Europa als auch in Österreich spezialisierten Behörden. Diese sind zu weitgehenden Ermittlungsmaßnahmen (Hausdurchsuchungen) befugt und können die Abstellung eines kartellrechtswidrigen Verhaltens anordnen und Geldbußen verhängen.

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