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Kapitalherabsetzung – GmbH

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenMader/BrandstätterFebruar 2024

Unter Kapitalherabsetzung versteht man die Verminderung des Stammkapitals einer Gesellschaft. Sie kann unterschiedlichen Zwecken dienen: Der Ausschüttung überflüssiger Eigenmittel der GmbH an die Gesellschafter, der Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters; in der Form der nominellen Kapitalherabsetzung dient sie der Beseitigung einer Unterbilanz. Einen Sonderfall, die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Geschäftsanteilen, enthält § 58 GmbHG. 

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