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Gründung der OG

GesellschaftsrechtPersonengesellschaftenGruberDezember 2022

Die Gründung der OG setzt voraus, dass wenigstens zwei Personen die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks vereinbaren. Formvorschriften bestehen grds – ausgenommen Firmenbuchantrag und Musterfirmazeichnung – nicht.

Die Gründung umfasst die Errichtung (Abschluss des Gesellschaftsvertrags) und die Entstehung (konstitutive Wirkung der Eintragung im Firmenbuch) der OG.

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