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Gewinn und Verlust in der stillen Gesellschaft

GesellschaftsrechtPersonengesellschaftenGruber/KiegerlSeptember 2023

Mangels Vereinbarung „gilt ein den Umständen nach angemessener Anteil [am Gewinn und Verlust] als bedungen“. Der Ausschluss der Verlustteilnahme kann vereinbart werden. Es sollte genau festgelegt werden, auf welcher Grundlage Gewinn und Verlust berechnet werden, um Streitigkeiten hintanzuhalten.

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