vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zwischenurteil

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MarkowetzApril 2023

Das Zwischenurteil ist ein Urteil, das den Prozessstoff qualitativ teilt und die Grundlage für das Endurteil schafft; es entscheidet über einen Streitpunkt, dessen Klärung vor der Entscheidung – aus prozessökonomischen Gründen – über die Hauptfrage sinnvoll ist, und stellt somit einen „Zwischenschritt im Verfahren“ dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte