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Berufung

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenNeumayrFebruar 2024

Die Berufung ist das aufsteigende, aufschiebende und zweiseitige Rechtsmittel gegen Urteile der ersten Instanz. Mit der Berufung soll eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils bezweckt werden. Berufungsschriftsätze müssen eine bestimmte Form aufweisen.

Einleitung

Die Berufung ist eine Art „Klage“ an die zweite Instanz, mit dem Antrag, das Ersturteil aufgrund eines geltend gemachten (Entscheidungs-)Fehlers abzuändern oder aufzuheben. Zu beachten ist das idR geltende Neuerungsverbot.

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