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Aussageverweigerungsrecht / Zeugnisunfähigkeit

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MeisingerNovember 2025

Die Aussage vor Gericht darf von einem Zeugen (ggf einer Partei) unter den Voraussetzungen des § 321 ZPO (Aussageverweigerungsgrund) verweigert werden. Gewisse Personen sind gemäß § 320 ZPO überhaupt absolut oder relativ zeugnisunfähig.

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