Beschlüsse im streitigen Verfahren sind solche Entscheidungen, Anordnungen und Verfügungen, die nicht in Urteilsform zu ergehen haben (§§ 425 ff ZPO).
Beschlüsse im streitigen Verfahren sind solche Entscheidungen, Anordnungen und Verfügungen, die nicht in Urteilsform zu ergehen haben (§§ 425 ff ZPO).