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Rechtsmittelbeantwortung

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenNeumayr/KienerFebruar 2024

Nach dem Grundsatz der Zweiseitigkeit von Rechtsmitteln kommt dem Rechtsmittelgegner volles rechtliches Gehör zu. Er ist dazu berechtigt, binnen einer bestimmten Frist eine „Beantwortung“ der Rechtsmittelschrift einzubringen.

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