Als Rechtsmittelfrist wird jener Zeitraum bezeichnet, innerhalb dessen ein Rechtsmittel gegen eine bereits ergangene Gerichtsentscheidung rechtzeitig eingebracht werden kann. Die Einhaltung der Rechtsmittelfrist ist eine wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung für das Rechtsmittel. Hemmung und Unterbrechung können das Ende der Rechtsmittelfrist erheblich verändern.