vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betrug

StrafrechtStrafbare Handlungen gegen fremdes VermögenEhrbarMärz 2024

Beim Betrug gem § 146 StGB will der Täter eine unrechtmäßige Bereicherung für sich oder einen Dritten erlangen und täuscht zu diesem Zweck einen anderen über Tatsachen. Die Täuschung ruft beim Getäuschten einen Irrtum hervor, durch den sich der Getäuschte zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleiten lässt, die ihn selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt. Betrug ist ein Selbstschädigungsdelikt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte