Ein Diebstahl (§ 127 StGB) liegt vor, wenn jemand einem anderen eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt und dabei vorsätzlich gehandelt hat, wobei sich der Vorsatz auch darauf beziehen muss, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.
Tatbestandsmerkmale
Objektive Tatbestandsmerkmale | Subjektive Tatbestandsmerkmale | |
Diebstahl begeht, wer | Mit dem Vorsatz,1 | |
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