vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Diversion

StrafrechtRücktritt von der Verfolgung (Diversion)EhrbarSeptember 2024

Diversion ist als alternative Beendigungsmöglichkeit eines Strafverfahrens im Bereich der leichten und mittelschweren Kriminalität zu verstehen, die, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt, durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einzuleiten ist. Voraussetzung ist, dass eine Bestrafung „nicht geboten erscheint, um den Beschuldigten von  der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten oder der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken“  (§ 198 Abs 1 StPO).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte