Die Privatbeteiligung ist ein in der Praxis sehr relevantes Werkzeug von Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Während das Strafrecht an sich primär auf die staatliche Reaktion dem Straftäter gegenüber abzielt, wäre das Opfer – ohne Privatbeteiligung – immer der Gefahr ausgesetzt, den erlittenen Schaden im Zivilrechtsweg einzuklagen. Durch das Institut der Privatbeteiligung ist es jedoch möglich, bereits im Strafverfahren selbst Schadenersatz geltend zu machen und zu erhalten.