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Privatanklage

StrafrechtOpfer und ihre RechteEhrbarMärz 2024

Privatanklagedelikte sind strafbare Handlungen, deren Begehung nur auf Verlangen des Opfers zu verfolgen ist (§ 71 StPO). Ob eine Straftat ein Offizialdelikt oder ein Privatanklagedelikt darstellt, ist aus dem materiellen Strafrecht ersichtlich. Das Gesetz bezeichnet diese Delikte explizit.

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