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Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen Minderjähriger (§ 207a StGB)

StrafrechtStrafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und SelbstbestimmungMilacherJänner 2025

§ 207a StGB soll ua die ungestörte sexuelle Entwicklung Minderjähriger schützen. Dazu enthält das Delikt einerseits ein Verkehrs- und Verwertungsverbot für Produzenten und Vertreiber tatbildlicher Abbildungen und Darstellungen sowie andererseits ein Besitz(verschaffungs)verbot und ein Zugriffsverbot im Internet für Konsumenten.

 

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