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Einantwortung

ErbrechtAllgemeinesNemethMai 2024

Die Einantwortung erfolgt durch Beschluss. Sie beendet das Verlassenschaftsverfahren und bewirkt die Universalsukzession der Erben. Durch die Einantwortung erwerben die Erben unmittelbar das Eigentum an den Verlassenschaftswerten.

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