Das Begräbnis kommt im Erbrecht im Gesetz nur hinsichtlich der Begräbniskosten vor. Nach § 549 ABGB sind die Begräbniskosten Lasten, die auf der Verlassenschaft haften.
Einleitung
Die erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB erwähnen das Begräbnis nur hinsichtlich der Kosten. Im weiteren Zusammenhang ist natürlich auch relevant, wer die Entscheidung über die Art des Begräbnisses trifft, weil sich diese Entscheidung auch auf die Kosten auswirkt.