Die Gründung einer Genossenschaft setzt den Abschluss des Genossenschaftsvertrags, die Zusicherung der Aufnahme in einen Revisionsverband und die Eintragung der Genossenschaft in das Firmenbuch voraus. Die Eintragung in das Firmenbuch bildet den Abschluss der Gründung, womit die Genossenschaft rechtswirksam entsteht.