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Genossenschaft - Insolvenz und Umlageverfahren

GesellschaftsrechtGenossenschaftenSilaghiFebruar 2025

Die Genossenschaftsinsolvenz unterliegt einer Reihe von Sonderregelungen. Zentrale Rechtsgrundlage ist das GenIG, das im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Genossenschaft die Durchsetzung der Einlage- und Nachschusspflicht (früher: „Deckungspflicht“) gem § 76 GenG gegenüber den Mitgliedern wesentlich erleichtert (sog „Umlageverfahren“). Die Voraussetzungen für die Eröffnung des Konkursverfahrens sind nicht im GenIG, sondern in der IO festgelegt.

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