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Genossenschaft – Mitgliedschaft

GesellschaftsrechtGenossenschaftenMitscheFebruar 2025

Die Mitgliedschaft (Gesellschafterstellung) an einer Genossenschaft ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Zentral ist das Recht eines Genossenschafters auf Förderung gemäß dem Förderauftrag. Die Mitgliedschaft wird idR durch Beitritt begründet und endet mit Ausscheiden aus der Genossenschaft. 

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