Die Genossenschaft hat keinen Abschlussprüfer. Sie ist vielmehr in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen und weisungsfreien Revisor zu prüfen (Genossenschaftsrevision). Diese Prüfung erstreckt sich auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit ihrer Einrichtungen, ihrer Rechnungslegung und ihrer Geschäftsführung – insb auf die Erfüllung des Förderungsauftrags und die Wirtschaftlichkeit, sowie auf Zweckmäßigkeit, Stand und Entwicklung ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Genossenschaftsrevision ist im GenRevG geregelt.