Für eine echte oder unechte Garantie (Haftungsübernahme für die vertragsgemäße Leistung) gelten im Verbraucherrecht – also bei einem Unternehmer-Übergeber- und Verbraucher-Übernehmer-Geschäft – besondere Schutzvorschriften. Diese wurden durch das GRUG nochmals geändert.