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Freier Dienstvertrag – Pflichtversicherung und Sozialversicherungsbeiträge

Beschäftigungsverhältnissefreier DienstvertragReissnerJuli 2026

Der freie Dienstvertrag spielt im Arbeitsleben eine nicht unbedeutende Rolle („freiberuflich tätige Personen“, „Freelancer“). In der Sozialversicherung sind „dienstnehmerähnliche“ freie Dienstnehmer – wie Dienstnehmer (vgl § 4 Abs 2 ASVG) – in der Unselbstständigen-Sozialversicherung nach § 4 Abs 4 ASVG pflichtversichert. Davon abgesehen bestehen Pflichtversicherungen für freie Dienstnehmer insb aufgrund des GSVG und des FSVG.        

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