Von freien Dienstverhältnissen spricht man, wenn jemand im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses Arbeitsleistungen für einen anderen erbringt, er dabei aber als nicht persönlich abhängig anzusehen ist. Freie Dienstverträge spielen praktisch zwar eine bedeutende Rolle, einschlägige gesetzliche Regelungen gibt es allerdings kaum. Dementsprechend wichtig ist es zu erörtern, welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen anwendbar sind und wie der freie Dienstvertrag aus sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht behandelt wird.