Ein Werkvertrag liegt vor, wenn jemand selbstständig ein von vornherein bestimmtes Werk herstellt. Die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag ist auf dem Papier leicht nachvollziehbar, bereitet in Grenzfällen aber praktische Probleme. Ihr kommt entscheidende Bedeutung zu, da das Arbeitsrecht auf den Werkvertrag grundsätzlich nicht zur Anwendung gelangt. Außerdem gibt es erhebliche Unterschiede im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht.