Bei einem (Ferial-)Praktikum kann ein Arbeitsverhältnis oder ein Volontariat vorliegen. Während im Falle eines Arbeitsverhältnisses sämtliche arbeitsrechtlichen Bestimmungen und grundsätzlich auch Kollektivverträge zur Anwendung kommen, unterliegt das Volontariat nicht dem Arbeitsrecht. Dementsprechend unterschiedlich gestaltet sich die Abwicklung der jeweiligen Vertragsverhältnisse.