Hinsichtlich der richtigen abgabenrechtlichen Behandlung von (Ferial-)Praktikanten ist – wie im Arbeitsrecht – primär zwischen Arbeitsverhältnis und Volontariat zu unterscheiden. Bei Volontären ist hinsichtlich der Sozialversicherung zusätzlich zu unterscheiden, ob ein Pflichtpraktikum eines Schülers oder Studenten gegeben ist.