Für die Beschäftigung von Ausländern in Österreich ist – sofern es sich nicht um EU- oder EWR-Bürger handelt, die Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen – eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Um die Beschäftigung von ausländischen Ferialpraktikanten und Volontären zu erleichtern, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen aber Ausnahmen von dieser Verpflichtung.