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Ausländische Ferialpraktikanten und Volontäre

BeschäftigungsverhältnisseFerialpraktikanten & VolontäreWinkler/Reichl-BischoffJuli 2024

Für die Beschäftigung von Ausländern in Österreich ist – sofern es sich nicht um EU- oder EWR-Bürger handelt, die Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen – eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Um die Beschäftigung von ausländischen Ferialpraktikanten und Volontären zu erleichtern, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen aber Ausnahmen von dieser Verpflichtung.

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