vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fälligkeit von Schadenersatzansprüchen

SchadenersatzAllgemeinesFialaJuli 2024

Fälligkeit bezeichnet allgemein den Zeitpunkt, zu dem der Schuldner seine Leistung erbringen und der Gläubiger sie annehmen soll. Mit der Fälligkeit erlangt der Gläubiger das Recht zur Geltendmachung seines Anspruches. Zu welchem Zeitpunkt ein Schadenersatzanspruch nun erfüllt werden muss, ist im ABGB nicht ausdrücklich geregelt. Die Rsp verlangt eine zahlenmäßig bestimmte Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte