Bei der Frage der Ersatzfähigkeit von frustrierten Aufwendungen handelt es sich um einen rechtsdogmatisch umstrittenen Aspekt des Schadenersatzrechtes. Die Judikatur zur Ersatzfähigkeit ist restriktiv, erfuhr aber in jüngerer Zeit eine Ausdehnung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Ersatzes frustrierter Aufwendungen.