Mit der Verordnung (EG) 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (EuMahnVO) wurde ein einheitliches europäisches Verfahren zur kostengünstigen Durchsetzung von grenzüberschreitenden Geldforderungen geschaffen. Das Europäische Mahnverfahren ähnelt dem österreichischem Mahnverfahren. Neben der unmittelbar anwendbaren EuMahnVO sieht § 252 ZPO ergänzende Bestimmungen für Europäische Mahnverfahren in Österreich vor.

